Buchungsbedingungen

Breadcrumb-Navigation

Stand 01.02.2021

§1 Geltung
Für die Buchung der Mobildisco nice / dj.nice, vertreten durch:
Alex Jost, Flensburger Hagen 10b, 22844 Norderstedt (im folgenden „AN“ benannt)
gelten die folgenden Bedingungen.
Der Kunde als Veranstalter (im folgenden als „VA“ bezeichnet ) erkennt sie auch für künftige Verträge an, die sich auf die Buchung der Mobildiscothek beziehen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Veranstalters, die diesen Bedingungen widersprechen, sind für uns unverbindlich. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden

§ 2 Gage
Die Höhe der Gage sowie die Buchungsdauer der Mobildisco ergeben aus dem Angebot / Vertrag, unserer Preisliste oder sonstigen schriftlichen Vereinbarungen. Sofern nichts anderes Vereinbart ist, enthalten die Pauschalpreise alle anfallenden Nebenkosten, eine hochwertige, professionelle Beschallungsanlage, einen Lichteffekt im Tanzflächenbereich, sowie den Diskjockey für einen Zeitraum von 6 Zeitstunden (inklusive Aufbau der Anlage.) Jede weitere, angefangene 1/2 Stunde wird mit dem angegebenen Betrag abgerechnet. Das im Angebot / Vertrag ausgewiesene Buchungszeitfenster verlängert sich bei noch laufendem Partybetrieb automatisch um jeweils 30 Minuten. Der Veranstalter als auch der DJ können einer Verlängerung jederzeit widersprechen. Sogenannte “Open End” Veranstaltungen enden zur gesetzlichen Sperrstunde, spätestens aber um 5:00 Uhr. Der im Angebot / Vertag angegebene Grundbetrag ist ein Mindestbetrag, der unabhängig von der tatsächlichen Dauer der Veranstaltungfällig wird. Zahlungen sind ohne Abzug und ausschließlich direkt vorzunehmen, folgende Zahlungsarten werden akzeptiert:
a) Barzahlung vor / während / am unmittelbaren Ende einer Veranstaltung.
b) Überweisungen auf ein vom AN genanntes Konto unmittelbar nach Rechnungseingang, spätestens jedoch innerhalb von 7 Werktagen nach Rechnungseingang. Diese Zahlungsart findet aber nur Anwendung, wenn dies schriftlich vereinbart wurde.
Schecks, Kreditkarten oder ähnliches werden nicht akzeptiert.

§ 3 Rücktritt vom Vertrag
Sollte die Veranstaltung aufgrund Anordungen oder Kontaktbeschränkungen im Rahmen einer Pandemie -mit Hinweis auf das Infektionsschutzgesetz- nicht stattfinden, fallen keine Stornokosten an.
Ein Rücktritt seitens des Kunden ist jederzeit möglich, jedoch werden Stornokosten wie folgt berechnet:
Rücktritt bis 30 Tage vor der Veranstaltung:
25% der vereinbarten Gage, mindestens aber 100,00 Euro,
Rücktritt 30 bis 07 Tage vor der Veranstaltung:
50 % der vereinbarten Gage, mindestens aber 200,00 Euro,
Rücktritt ab 7 Tage vor der Veranstaltung: 100 % der vereinbarten Gage.

Es sei denn, es kann ein geringerer Schaden nachgewiesen werden bzw. für den Stornotag eine gleichwertige Buchung erfolgen. Bei einer erneuten Buchung innerhalb von 24 Monaten werden getätigte Stornozahlungen auf bis zu 25 % der vereinbarten Vergütung angerechnet. Somit sind Umbuchungen bis 30 Tage vor einer Veranstaltung kostenneutral möglich.

Für ein Nichterscheinen des AN am Veranstaltungstag wird eine max. Konventionalstrafe in Höhe der vereinbarten Grundgage fällig. Ausgenommen davon sind Verhinderungen durch unabwendbare, technische Ausfälle, Diebstahl, andere wichtige Gründe (Höhere Gewalt), Krankheit, Unfall oder Tod. Die Konventionalstrafe entfällt bei Gestellung einer gleichwertigen Tonanlage mit DJ. Insgesamt sind gegenseitige Schadenersatzansprüche auf die Höhe der vereinbarten Grundgage bzw. des Pauschalpreises begrenzt.

§ 4 Haftung
Für Personen-und Sachschäden während einer Veranstaltung haftet ausschließlich der Veranstalter, soweit der Schaden nicht durch grobfahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten durch den AN verursacht worden ist. Für Schäden an Equipment und Musikdatenträgern des AN, die während der einer Veranstaltung durch Gäste verursacht werden, haftet der Veranstalter. Sofern der AN durch nicht von ihm zu verantwortende Umstände und äußere Einflüsse (höhere Gewalt, Naturkatastrophen, behördliche Anordnung, Betriebsstörungen beim Veranstalter, Stromausfall oder Stromschwankungen etc. ) die vereinbarten Leistungen nicht erbringen kann, hat der Kunde kein Recht auf Rücktritt vom Vertrag, keinen Anspruch auf Schadensersatz und kein Recht auf Zurückhaltung einer Zahlung.

§ 5 GEMA
Durch den AN werden Veranstaltungen weder bei der GEMA gemeldet, noch Zahlungen geleistet oder erstattet. Der VA muss ggf. bei seiner Gema-Anmeldung angeben, das der AN -im Sinne der GEMA -auch mit digitalen Kopien urhebergeschützter Werke arbeitet.

§ 6 Sonstiges
Animationen und umfangreiche Moderationen müssen gesondert vereinbart werden und sind kein genereller Vertragsbestandteil. Der AN ist nur an die im Angebot / Vertrag vereinbarten Bedingungen gebunden. Der Discjockey unterliegt weder in der Programmgestaltung noch in seiner Darbietung den Weisungen der Gäste oder des VA. Dem Veranstalter sind Stil und Art bekannt und ggf. im Vertrag festgehalten.

Soweit im Vertrag keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden stellt der Veranstalter die Stromversorgung (je mindestens 240V/16A für Ton-und Lichttechnik), einen stabilen Tisch von ca. 150 x 60 cm (für ca. 60-80 Kg Technik), bei Außenveranstaltungen ein effektiven 100% Regenschutz für die Technik, angemessene Mahlzeiten, alkoholfreie Getränke, und einen Parkplatz in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Veranstaltungsbereich für die Dauer der Veranstaltung kostenfrei zur Verfügung.

Bei engen Platz-und Raumverhältnissen kann der AN, die Licht-und Tonanlage reduzieren, um eine Gefährdung für die Gäste (durch Stative usw.) zu vermeiden. Wenn bei privaten Veranstaltungen die Anzahl der verbliebenen Gäste unter 10 Personen sinkt, obliegt es dem Diskjockey den Musikbetrieb fortzusetzen.

§ 7 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist Norderstedt.Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis zwischen dem AN und dem Veranstalter unmittelbar und mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist Norderstedt. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen der übrigen Vereinbarungen zwischen dem AN und dem Veranstalter ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt